Gastronomie

Die Kanzlei H. Rodrigues verfügt über eine hohe Expertise und große Erfahrung in der Beratung und Betreuung in der Gastronomiebranche. Neben dem Lebensmittel-, Gaststätten und Gewerberecht gelten zusätzliche Rechte und Pflichten, deren Nichteinhaltung zu großen Problemen führen kann. Zum Beispiel unterliegt diese Branche durch die hohen Bareinnahmen einem besonderen Betriebsprüfungsrisiko. Dies kann durch die Kenntnis und Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Vorgaben zur Kassenführung verringert werden. Daher gilt es hier alle spezifischen Steuergesetze, Richtlinien und Erlasse sowie die einschlägigen BMF-Schreiben zu kennen. Auch weitere branchenspezifische Vorschriften gilt es zu beachten wie Tarifverträge, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Gaststättengesetz, Lebensmittelhygieneverordnung, Arbeitszeitgesetz, Infektionsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz und viele mehr.

Nichtbeachtung dieser Gesetze und Vorschriften ziehen Strafen und im schlimmsten Fall den Verlust der Gaststättenerlaubnis nach sich. Deshalb ist es sehr wichtig, sich als Gastronom umfassend mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Unsere Kanzlei begleitet Sie hier als zuverlässiger Partner und sorgt dafür, dass Sie an alles Wichtige denken. Wir helfen Ihnen Ihr Gewerbe gesetzeskonform zu betreiben.

Wir können derzeit stolz auf einen Mandantenstamm von mehr als hundert Gastronomiebetriebe blicken.

Einen kleinen Auszug finden Sie auf unserer Liste von Referenzmandaten