Jahresabschluss

Die Leistungen der Jahresabschlusserstellung beinhalten folgende Bausteine:

  • Erstellung der handelsrechtlichen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs
  • Erstellung einer Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (sog. Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG)
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger

Je nach Unternehmensgröße und -form sind Sie verpflichtet Bücher zu führen und einen Jahresabschluss bzw. eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zu erstellen. Weiterhin sind Sie nach § 325 HGB verpflichtet den Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Wir erstellen in Übereinstimmung mit dem für Erstellungsaufträge geltenden IDW S7 die Jahresabschlüsse Ihres Unternehmens und übernehmen selbstverständlich auch die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger für Sie. Nach Fertigstellung des Abschlusses übermitteln wir Ihnen einen aussagekräftigen Bericht über die Erstellung des Abschlusses (Erstellungsbericht).